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    Gesetz Nr. 93/2021

    Hinweisgeberkanal

    2nd Haus stellt diesen internen Meldekanal gemäß dem portugiesischen Gesetz Nr. 93/2021 vom 20. Dezember bereit, das die allgemeine Regelung zum Schutz von Hinweisgebern festlegt. Hier können Sie vertraulich und — falls gewünscht — anonym Verstöße melden, von denen Sie im Rahmen Ihrer Beziehung zum Unternehmen Kenntnis erlangt haben.

    Was gemeldet werden kann

    Sie können begangene oder versuchte Verstöße sowie deren Verschleierung melden, insbesondere in folgenden Bereichen:

    • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
    • Korruption und damit zusammenhängende Straftaten
    • Öffentliche Auftragsvergabe
    • Verbraucherschutz
    • Schutz personenbezogener Daten und Privatsphäre
    • Weitere von Gesetz Nr. 93/2021 erfasste Verstöße oder rechtswidriges Verhalten im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens

    Wer melden kann

    Diesen Kanal kann jede Person nutzen, die im Rahmen einer aktuellen oder früheren beruflichen Beziehung zu 2nd Haus von einem Verstoß Kenntnis erlangt hat — einschließlich Mitarbeitende, Bewerber, Dienstleister, Lieferanten, Mitarbeitende, Vermittler und Mitglieder der Leitungsorgane.

    Ihre Garantien

    • Vertraulichkeit Ihrer Identität und aller Informationen, die Sie identifizieren könnten.
    • Möglichkeit, die Meldung anonym einzureichen.
    • Verbot von Repressalien — Ihnen darf kein Nachteil entstehen, wenn Sie in gutem Glauben melden.
    • Bearbeitung der Meldung durch eine benannte Person, unabhängig und unparteiisch.

    Wie wir Ihre Meldung bearbeiten

    • Wir bestätigen den Eingang der Meldung innerhalb von 7 Tagen.
    • Wir informieren Sie innerhalb von höchstens 3 Monaten über die vorgesehenen oder ergriffenen Maßnahmen.
    • Wir bewahren die Meldung 5 Jahre lang auf.
    • Der Zugang zur Meldung ist auf die für die Bearbeitung verantwortliche Person beschränkt.

    Externe Kanäle

    Die interne Meldung schließt die Nutzung der gesetzlich vorgesehenen externen Kanäle nicht aus. In Angelegenheiten der Immobilienvermittlung können Sie sich an das IMPIC — Institut für öffentliche Märkte, Immobilien und Bauwesen — wenden. Sie können sich außerdem an die Staatsanwaltschaft oder den Nationalen Antikorruptionsmechanismus (MENAC) wenden.

    Meldung einreichen

    Wenn Sie anonym bleiben möchten, geben Sie weder Name noch E-Mail an. Wir speichern Ihre IP-Adresse nicht.

    Geben Sie eine E-Mail an, wenn Sie die Eingangsbestätigung und das Follow-up erhalten möchten.

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